Der Verein hat:
- Ordentliche Mitglieder
- Korrespondierende Mitglieder
- fördernde Mitglieder
- Ehrenmitglieder
Ordentliche Mitglieder können
natürliche Personen werden, welche die Ziele des Vereins anerkennen
und bereit sind, diese durch aktive Mitarbeit im Verein zu fördern.
Sie sind wohnhaft in Nordrhein-Westfalen.
Korrespondierende Mitglieder können Einzelpersonen werden, die die
Ziele des Vereins anerkennen, diese durch die Zahlung von
Mitgliedsbeiträgen fördern und an seinen Aktivitäten teilhaben möchten.
Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen
werden, die die Ziele des Vereins anerkennen, den Verein durch
Zuwendungen, Beitragszahlungen oder sonstige Leistungen unterstützen
und an seinen Aktivitäten teilhaben möchten.
Ehrenmitglieder können natürliche Personen werden, die sich um die
Ziele des Vereins besonders verdient gemacht haben. Ein Ehrenmitglied
hat Stimmrecht, unterliegt aber nicht der Beitragspflicht. Der
Vorstand kann eine Ehrenmitgliedschaft aussprechen und Ehrenmitglieder
zu Schirmherren des Vereins ernennen.
Mitglied des Vereins kann auf Antrag jede natürliche oder juristische
Person werden, die sich zu den oben genannten Ziele des Vereins
bekennt. Über den Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand.
Eine Ablehnung bedarf keine Begründung. Die Mitgliedschaft endet
durch den Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt kann schriftlich
gegenüber den Vorstand wirksam zum Schluss eines Kalenderjahres mit
dreimonatiger Frist erfolgen. Ein Mitglied kann nach vorheriger
(schriftliche oder mündliche) Anhörung durch Entscheidung des
Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Ein Mitglied kann aus
wichtigem Grund ausgeschlossen werden, insbesondere wenn es gegen die
Zwecke und Ziele des Vereins verstößt.
Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern (natürliche und juristische
Personen) einen Jahresmindestbeitrag von 60 Euro.